Vorgehensweise bei der Befestigung von privaten Grundstückszufahrten
Wenn Sie beabsichtigen, Ihre private Grundstückszufahrt mittels Pflaster oder Asphalt zu befestigen, – bitte vor Beginn der Arbeiten mit der Gemeinde in Kontakt treten!
Wir empfehlen VOR der Umsetzung eine Skizze von den geplanten Arbeiten anzufertigen und mit der Gemeinde Rücksprache zu halten. Dabei sollte auch die Entwässerung der Fläche mitberücksichtigt werden!
Die Entwässerung der Zufahrt muss auf eigenem Grund (Mulde, Rigole, Schacht) erfolgen!
Die Wasserableitung auf eine öffentliche Straße ist verboten (§ 21 OÖ Straßengesetz). Umgekehrt gilt jedoch, dass Eigentümer von Grundstücken die neben einer öffentlichen Straße liegen, dazu verpflichtet sind, den freien, nicht gesammelten Abfluss des Wassers von der Straße und die Ablagerung des im Zuge der Schneeräumung von der Straße entlang ihrer Grundstücke entfernten Schneeräumgutes auf ihrem Grund ohne Anspruch auf Entschädigung zu dulden.
Die endgültige Festlegung von Lage und Breite der Zufahrt, notwendiger Entwässerung, etc. erfolgt unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der Verkehrssicherheit!
Die Behörde kann einen durch vorschriftswidriges Verhalten herbeigeführten Zustand auf Kosten des Verursachers mit Bescheid anordnen!