Telefon-Sprechtage mit dem Volksanwalt Werner Amon am Freitag, 21. Jänner 2022 von 10:00 bis 12:00 Uhr
Anmeldung erforderlich: 0800 223 223 – 131 (kostenlos) oder vab@volksanwaltschaft.gv.at
Ihr Recht auf gute Verwaltung
Die Volksanwaltschaft steht Ihnen nachprüfend zur Seite, wenn Sie sich von einer österreichischen Behörde nicht gerecht behandelt fühlen. Sie ist auch für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte zuständig.
bürgernah: Die Volksanwaltschaft ist für alle einfach und rasch zu erreichen.
kostenlos: Die Behandlung einer Beschwerde ist mit keinen Kosten verbunden.
unabhängig: Die Volksanwälte üben ihr Amt unabhängig aus. Sie gehen jeder zulässigen Beschwerde nach und nehmen Einsicht in alle Akten, um sich so ein Bild von den Vorgängen zu verschaffen. Sie drängen auf die Behebung festgestellter Missstände und informieren über das Ergebnis ihrer Kontrollen.
Die Volksanwaltschaft hat darauf zu achten, dass alle Menschen von der Verwaltung fair und gerecht behandelt und Menschenrechte eingehalten werden.
Die Volksanwaltschaft
- ist eine unabhängige Kontrolleinrichtung. Ihre Aufgaben sind in der Bundesverfassung und dem Volksanwaltschaftsgesetz festgelegt.
- geht Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach. Sie prüft, ob Missstände in der Verwaltung vorliegen und schützt und fördert die Einhaltung der Menschenrechte.
- setzt sich nach Möglichkeit mit konkreten Empfehlungen dafür ein, dass die Verwaltung Fehler korrigiert oder deren Auswirkungen beseitigt.
- regt in ihren Berichten an das Parlament und die Landtage gesetzliche Verbesserungen an.
- kontrolliert mit ihren Kommissionen präventiv die Einhaltung der Menschenrechte. Sie bildet damit den „Nationalen Präventionsmechanismus“ (NPM) nach den Vorgaben der Vereinten Nationen. Sie überprüft Orte, an denen die persönliche Freiheit beschränkt ist oder beschränkt werden kann.
- kontrolliert mit ihren Kommissionen Einrichtungen und Programme, die für Menschen mit Behinderung bestimmt sind.
- beobachtet und überprüft mit ihren Kommissionen die Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt.
So kommen Sie zu Ihrem Recht wenn Sie Probleme mit einer Behörde haben
- Ihre Beschwerde können Sie formlos bei der Volksanwaltschaft einreichen.
- Das ist schriftlich, telefonisch oder persönlich möglich. Sie können auch das elektronische Beschwerdeformular auf der Homepage nutzen. Alle Kontaktdaten finden Sie untenstehend.
- Ihre Beschwerde sollte in jedem Fall folgende Angaben enthalten:
- 1. Wer beschwert sich? (Name, Adresse und Telefonnummer)
- 2. Um welche Behörde geht es?
- 3. Was ist der Grund der Beschwerde? Ihr Anliegen kann umso zügiger behandelt werden, je konkreter Ihre Angaben sind.
In welchen Fällen kann die Volksanwaltschaft leider nicht helfen?
Bei Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder bei Problemen zwischen Privatpersonen und Firmen. Die Volksanwaltschaft kann niemanden anwaltlich vertreten und sie überprüft auch
keine gerichtlichen Urteile oder Beschlüsse.
Die Mitglieder der Volksanwaltschaft
Werner Amon, MBA
Volksanwalt
Tel. +43 (0)1 515 05 – 131
Fax +43 (0)1 515 05 – 170
E-Mail vab@volksanwaltschaft.gv.at
Steuern, Gebühren, Abgaben, Verfahrensdauer der Gerichte und Staatsanwaltschaften, europäische und internationale Angelegenheiten, Landesverteidigung, Raumordnung, Baurecht, Wohnungswesen, Landes- und Gemeindestraßen, Friedhöfe, International Ombudsman Institute.
Mag. Bernhard Achitz
Volksanwalt
Tel. +43 (0)1 515 05 – 111
Fax +43 (0)1 515 05 – 160
E-Mail vaa@volksanwaltschaft.gv.at
Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung,
Arbeitsmarkt-, Sozial- und Gesundheitsverwaltung, Jugendwohlfahrt, Infrastruktur, Tierschutz und Veterinärwesen, Heimopferrente.
Dr. Walter Rosenkranz
Volksanwalt
Tel. +43 (0)1 515 05 – 121
Fax +43 (0)1 515 05 – 180
E-Mail vac@volksanwaltschaft.gv.at
Polizei, Fremden- und Asylrecht, Denkmalschutz, Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, Natur- und Umweltschutz, Gewerbe und Betriebsanlagen, Kindergärten, Schulen, Universitäten, Verkehr, Gemeindeabgaben und Agrarangelegenheiten.
Kontakt
Singerstraße 17
Postfach 20, 1015 Wien
Telefon: Kostenlose Servicenummer 0800 – 223 – 223
E-Mail: post@volksanwaltschaft.gv.at
Fax: 01 515 05 – 190
Internet: www.volksanwaltschaft.gv.at (Hier finden Sie ein elektronisches Formular für Ihre Beschwerde.)
Auskunftsdienst:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich werktags von 8.00 bis 16.00 Uhr gerne um Ihr Anliegen und sind Ihnen bei der Einbringung Ihrer Beschwerde behilflich.
Sprechtage:
Die Mitglieder der Volksanwaltschaft halten regelmäßig Sprechtage in den Bundesländern ab. Sie haben gegen Voranmeldung wohnortnahe die Möglichkeit zu einem persönlichen Gespräch. Über aktuell geplante Sprechtage informieren die Website oder der Auskunftsdienst unter der kostenlosen Servicenummer.
Die Volksanwaltschaft im Fernsehen:
Einblick in aktuelle Fälle erhalten Sie jeden Samstag in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“.