Aktuelles

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  • 27. Dezember 2024

    Müllabfuhrtermine 2025

    Anbei finden Sie die neuen Müllabfuhrtermine für das Jahr 2025! Müllabfuhrplan 2025 HP PDF, 179 kB

  • 17. Dezember 2024

    Neue Fahrpläne für Zug und Bus

    Ab sofort sind am Gemeindeamt die neuen Fahrpläne der ÖBB für Zug und Bus erhältlich.

  • 16. Dezember 2024

    Wichtige Mitteilung: Korrektur im Müllplan 2024

    Der 27. Dezember ist der letzte Abholtermin im Jahr 2024 für die 8-wöchige Entleerung . Leider wurde dieser Termin im Plan nicht aufgeführt. Wir bitten vielmals um Entschuldigung für dieses Versehen und bedanken uns für Ihr Verständnis.

  • 13. Dezember 2024

    EEG Munderfing startet im Jänner

    Die Energiegemeinschaft Munderfing (EEG) sieht sich als Vermittler zwischen regionalen Stromerzeugern mit regionalen Stromverbrauchern. Teilnehmen können alle Bürger/innen und Klein- und Mittelbetriebe in Munderfing. Eckdaten der EEG Munderfing: Organisationsform: Verein Erzeuger erhalten 10 Cent / kWh Verbraucher zahlen 13 Cent / kWh Die Tarife werden mindestens einmal jährlich durch den Vereinsvorstand angepasst Einmalige Beitrittsgebühr von 20 Euro Als Erzeuger dürfen nur Überschusseinspeise…

  • 2. Dezember 2024

    Die Ausgabe der Gelben Säcke startet!

    Ab sofort starten die Umwelt Profis Braunau mit der Ausgabe der Gelben Säcke. Heuer haben wieder alle Haushalte Anspruch auf die Zustellung einer Rolle „Gelbe Säcke“ für den Plastikabfall. Um keine unnötigen Ressourcen zu verschwenden, hat sich die Gemeinde Munderfing entschieden, dass jeder Haushalt bei Bedarf eine Rolle Gelbe Säcke am Gemeindeamt abholen kann . Sollte Ihnen eine Abholung am Gemeindeamt nicht möglich sein – dann erfolgt eine Zustellung durch die Gemeindemitarbeiter (bitte einf…

  • 20. November 2024

    Sehen und gesehen werden

    Sicher mit dem Fahrrad im Straßenverkehr – richtig beleuchtet und StVO-konform ausgestattete Fahrräder und E-Scooter sind im Straßenverkehr sichtbarer! Vorne muss ein heller weißer oder hellgelb leuchtender Scheinwerfer angebracht sein, hinten ist ein rotes Rücklicht vorgeschrieben, dieses darf auch blinken. Zusätzlich muss ein Reflektor nach vorne (weiß) und einer nach hinten (rot)am Fahrrad montiert sein. Auf den Pedalen müssen an beiden Seiten gelbe Reflektoren montiert sein; an beiden…

  • 19. November 2024

    Die neue Hunde-Website des Landes OÖ ist online

    Die neue Website des Landes OÖ zum Thema „Hundehaltung und neues Hundehaltegesetz 2024“ ist online. sichermithund.at  bietet nun umfassende Informationen zum neuen Oö. Hundehaltegesetz 2024.   Auf der Homepage des Lande OÖ werden außerdem die Anbieter der Sachkundekurse in OÖ veröffentlicht. Weiters werden dort zukünftig Informationen bzw. Links zu jenen Organisationen und Personen veröffentlicht, die einerseits die zukünftige Alltagstauglichkeitsprüfung (ATP)  abnehmen werden…

  • 18. November 2024

    Sammelumstellung - Gelber Sack

    Neue Regelungen für die Abfallsammlung ab 2025 Ab dem 1. Jänner 2025 tritt in Österreich der Einwegpfand für Kunststoff- und Metall-Getränkeverpackungen in Kraft. Pro Getränkeflasche oder -dose wird ein Pfand von 25 Cent erhoben. Dies soll die Recyclingqualität verbessern und einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Worauf Sie achten sollten: Das österreichische Einwegpfandlogo befindet sich oberhalb des EAN-Codes. Nur Flaschen und Dosen mit diesem Logo sind pfandpflichtig. Besonders zu Beginn d…

  • 15. November 2024

    Heizkostenzuschuss 2024/2025

    Sozial bedürftige Menschen werden in der Heizperiode 2024/2025 mit einem Heizkostenzuschuss in Höhe von 200,- Euro pro Haushalt unterstützt. Dieser kann von 1. Oktober bis 30. November 2024 online beantragt werden. Einen Zuschuss können Personen mit eigenem Haushalt erhalten, die folgende Kriterien erfüllen: Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. September 2024 Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor. Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Ha…

  • 14. November 2024

    „Unsichtbarer“ Schutzweg

    Kindern ist stets das Queren der Straße zu ermöglichen – auch ohne Schutzweg! Kinder haben im Straßenverkehr eigentlich immer und überall Vorrang! Kinder sind aus dem Vertrauensgrundsatz ausgenommen. Das heißt: Wenn ersichtlich ist, dass ein Kind die Straße queren möchte, dann ist ihm das zu ermöglichen, auch dort, wo es keinen Schutzweg gibt (StVO § 29a). Der „unsichtbare Schutzweg“ gilt, wenn Kinder alleine, in einer Gruppe oder auch mit Erwachsenen unterwegs sind.