Sozial bedürftige Menschen werden in der Heizperiode 2025/2026 mit einem Heizkostenzuschuss in Höhe von 200,- Euro pro Haushalt unterstützt. Dieser kann von 16. März 2026 bis 15. Mai 2026 online beantragt werden.
Einen Zuschuss können Personen mit eigenem Haushalt erhalten, die folgende Kriterien erfüllen:
- Ständig bewohnter Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit zumindest 1. März 2026
- Bei der antragstellenden Person liegt ein eigener Haushalt vor.
- Der Heizkostenzuschuss wurde für diesen Haushalt noch nicht ausbezahlt (Einmalig pro Haushalt).
Ein Haushalt besteht aus der antragstellenden Person und allenfalls jenen Personen, die laut Zentralem Melderegister ihren Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse haben. Nebenwohnsitze werden nicht berücksichtigt.
Die Gewährung des Zuschusses ist von der Höhe des Einkommens abhängig. Der Zuschuss wird an jene Personen ausbezahlt, deren Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2025 je Haushalt summiert, nachfolgende Werte nicht überschreitet:
- Einpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 21.883,00 Euro
- Mehrpersonenhaushalte: Jahresbruttoeinkommen bis 30.913,00 Euro
Erforderliche Unterlagen:
- Ihre persönlichen Daten (Antragsteller/in)
- Name/n und Geburtsdaten aller Personen, mit Hauptwohnsitz an der angegebenen Adresse
- Die genaue Höhe des Jahresbruttoeinkommens 2025 aller Personen, die im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
- Bankverbindung im SEPA-Raum (an die der Oö. Heizkostenzuschuss ausbezahlt werden soll)
Infos und Online-Formular unter: www.landoberoesterreich.gv.at/heizkostenzuschuss


