Sachkundenachweis für zukünftige Tierhalterinnen und Tierhalter
Mit 1. Juli 2026 tritt entsprechend der Novellierung des Tierschutzgesetzes (TSchG) die Pflicht zur Absolvierung eines Sachkundenachweises für die Anschaffung von Hunden, Reptilien, Amphibien und Papageienvögel in Kraft.
Die näheren Regelungen zum Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz (TSchG) werden in der 2. Tierhalteverordnung geregelt. (BGBl. II Nr. 144/2026 vom 18. Juni 2026) Vorgesehen ist, dass ab 01. Juli 2026 zukünftige Halterinnen und Halter von
• Hunden
• Reptilien & Amphibien
• Papageienvögel (ausgenommen Unzertrennliche, Plattschweifsittiche, Wellensittiche und Nymphensittiche)
einen Nachweis der allgemeinen Sachkunde vor der Anschaffung des Tieres zu erbringen haben. Hundehalter haben zudem innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme der Haltung einen Praxisnachweis zu erbringen.

Informationen finden Sie auch unter tierwissen.at – Informationsplattform für die verantwortungsvolle Tierhaltung.

Details entnehmen Sie dem beigefügten Dokument.