Gemeinde Munderfing
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Erweiterung Windpark: Windstrom aus dem Kobernausserwald

Am 30. März 2023 haben LH Mag. Stelzer, LH-Stv. Dr. Haimbuchner und LR Achleitner gemeinsam die Notwendigkeit von mehr Strom aus erneuerbarer Energie bekräftigt und insbesondere den Ausbau von Windkraftanlagen rund um bestehende Windkraftanlagen erwähnt.
Da durch den Windpark Munderfing langjährige Erfahrungen bestehen und die Praxis einen verträglichen Betrieb im Kobernaußerwald bestätigt hat, hat die „Arbeitsgemeinschaft Windkraft Kobernaußerwald“, bestehend aus Österreichischen Bundesforsten, Energie AG OÖ und EWS Consulting, ein Ausbauprojekt für die Windenergienutzung gestartet. Seit Beginn der Planungen im vergangenen Jahr stand die ARGE in ständigem Kontakt mit der Gemeinde.
In zwei Sonderausgaben der Gemeindezeitung und auf der Gemeindehomepage wurde umfassend über den Projektfortschritt berichtet.
An mehreren Bürgersprechtagen standen die Projektverantwortlichen der ARGE allen Interessierten persönlich Rede und Antwort.

Nach dieser intensiven Planungs- und Informationsphase hat der Gemeinderat im Dezember 2023 der Prüfung weiterer Windkraftanlagen im Kobernaußerwald einstimmig zugestimmt. In
einem Kooperationsvertrag wurden die Nutzung der Gemeindegrundstücke, energiewirtschaftliche und touristische Fördermaßnahmen sowie Sicherheitsmaßnahmen vereinbart.
Diese Zustimmung erfolgte auch in den vier Gemeinden Schalchen, St. Johann/Walde, Lengau und Maria Schmolln.

So geht es weiter

Auf Basis der Gemeinderatsbeschlüsse hat die ARGE die Arbeiten für das UVP-Verfahren fortgesetzt.
In allen vom Vorhaben berührten ökologischen und technischen Fachgebieten muss für jeden geplanten Standort einer Windenergieanlage nachgewiesen werden, dass Bau und Betrieb umweltverträglich und sicher sind.

Im Laufe des Frühjahrs wird zusätzlich ein knapp 100 Meter hoher Windmessmast im Projektgebiet errichtet. Zusätzlich zu den bereits vorhandenen Daten aus dem Windpark Munderfing liefern die Messungen detaillierte Informationen über die Windgeschwindigkeiten in verschiedenen Höhen.
Diese Daten dienen auch den Herstellern der Windenergieanlagen für die konkrete Auslegung ihrer Anlagen. Der Windmessmast wird mindestens ein Jahr stehen bleiben.

Die fachlich aufbereiteten Unterlagen für die Umweltverträglichkeitserklärung werden voraussichtlich im Herbst 2024 zur Prüfung eingereicht. Anschließend wird die Behörde die Unterlagen in den Gemeinden öffentlich auflegen. In dieser Zeit kann jede interessierte Person Einsicht nehmen und eine Stellungnahme abgeben.
Nach der Prüfung durch die Sachverständigen der Behörde wird eine mündliche Verhandlung durchgeführt. Anschließend wird die UVP-Behörde die Auswirkungen auf die Umwelt gesamthaft abwägen und einen Bescheid mit den erforderlichen Auflagen für die Projektwerber erlassen. Dies wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 erfolgen.

Die ARGE wird auch heuer wieder Sprechtage anbieten um interessierte Bürgerinnen und Bürger zu informieren. Die Termine finden Sie unter https://www.munderfing.at/aktuelles/erweiterung-windpark-sprechtag/