Amtstafel

  • Kundmachung - feuerpolizeiliche Überprüfung
    Kundmachung

    Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Oö. Feuerpolizeigesetzes, LGBl. 113/1994 i.d.g.F., (Oö. FGPG.) findet am

    Donnerstag, den 12. November 2026, Beginn 08:00 Uhr

    in folgenden Objekten (Gebäuden, Anlagen mit den jeweils dazugehörigen Grundstücken) die Feuerpolizeiliche Überprüfung statt.

    • Heinleinstraße 8
    • Firschaumstraße 18,19,20
    • Hauptstraße 114
    • Gewerbegebiet Nord 9
    • Pfaffstätterstraße 10
    • Munderfing 54
    • Munderfing 51
    • Achtal 2
    • Kolming 2
    • Kolming 4
    • Raiffeisenstraße 2
    Aushängezeitraum: 16. Oktober 2026 bis 13. November 2026
  • Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten Unterweißauerstraße
    Verordnung

    Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 09.10.2026 bewilligten Bauarbeiten in der Unterweißauerstraße.

    Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 09.10.2026, AZ: 640-2026-Energie AG
    angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 19. Oktober 2026 bis 29. Oktober 2026 verordnet:

    § 1 Umleitung

    1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszeichen anzubringen.
    „Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
    2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Baustelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.

    § 2 Kundmachung

    Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenverkehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
    Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenverkehrszeichen in Kraft.

    Aushängezeitraum: 12. Oktober 2026 bis 30. Oktober 2026
  • Kundmachung - 30-kV-Seilaustausch Valentinshaft - Unterweissau
    Kundmachung

    Gemäß § 8 Oö. Starkstromwegegesetz 1970, bringen wir zur Kenntnis, dass der Beginn der Bauarbeiten für den 30-kV-Seilaustausch Valentinshaft – Unterweissau nach Ablauf der nächsten 14 Tage vorgesehen ist.

    Aushängezeitraum: 8. Oktober 2026 bis 22. Oktober 2026
  • Kundmachung - Wahlausschreibung Landwirtschaftskammerwahl OÖ 2027
    Kundmachung

    Gemäß § 1 der Verordnung der Oö. Landesregierung, LGBI. Nr. 68/2026, wird die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer für Oberösterreich für Sonntag, 24. Jänner 2027 ausgeschrieben.

    Aushängezeitraum: 8. Oktober 2026 bis 25. Januar 2027
  • Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten in Ach und im gesamten Gemeindegebiet von Munderfing
    Verordnung

    Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 23.09.2026 bewilligten Bauarbeiten in Ach und im gesamten Gemeindegebiet von Munderfing.

    Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 23.09.2026, AZ: 640-2026-Porr angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen im Zeitraum von 23. September 2026 bis 30. November 2026
    verordnet:

    § 1 Umleitung

    1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszeichen anzubringen.
    „Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
    2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Baustelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.

    § 2 Kundmachung

    Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenverkehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
    Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenverkehrszeichen in Kraft.

    Aushängezeitraum: 25. September 2026 bis 1. Dezember 2026
  • Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten in der Lindenstraße
    Verordnung

    Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 18.09.2026 bewilligten Bauarbeiten in der Lindenstraße.

    Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 18.09.2026, AZ: 640-2026-Gerner angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 21. September 2026 bis 31. Oktober 2026 verordnet:

    § 1 Umleitung

    1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszeichen anzubringen.
    „Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
    2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Baustelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.

    § 2 Kundmachung

    Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenverkehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
    Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenverkehrszeichen in Kraft.

    Aushängezeitraum: 21. September 2026 bis 2. November 2026
  • Kundmachung Vorhaben Windpark Kobernaußerwald
    Kundmachung

    Gemäß §§ 9 und 9a Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993 idgF iVm § 44a Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 idgF wird von der Oö. Landesregierung als UVP-Behörde kundgemacht:
    Die beiden Projektwerberinnen Windpark Kobernaußerwald FlexCo, Böhmerwaldstraße 3, 4021 Linz und Netz Oberösterreich GmbH, Energiestraße 1, 4020 Linz, haben mit Eingabe vom 19.12.2024 um Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und Genehmigung nach dem UVP-G 2000 für die Errichtung und den Betrieb ihres gemeinsamen Vorhabens namens „Windpark Kobernaußerwald“ in den Gemeinden Lengau, Maria Schmolln, Munderfing, Schalchen und St. Johann am Walde angesucht. Mit Eingabe vom 12.05.2026 wurde das Vorhaben modi-fiziert.
    Dieses Vorhaben ist von der Oö. Landesregierung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im vereinfachten Verfahren zu unterziehen (Anhang 1 Z 6 – „Energiewirtschaft“ UVP-G 2000). Nach Durchführung des Verfahrens, welches als Großverfahren nach dem AVG geführt wird (§ 9 Abs. 3 Z 3 UVP-G 2000), wird ein Bescheid erlassen werden.

    Gegenstand des Vorhabens ist die Errichtung und der Betrieb
    − von 9 Windenergieanlagen mit einer Gesamtnennleistung von 64,8 MW samt weiteren elektrischen Anlagen der Erzeugungsanlage, einer Energieableitung durch ein Erdkabel
    − und die Errichtung eines 110 kV-Umspannwerkes.

    Aushängezeitraum: 15. September 2026 bis 27. Oktober 2026
  • Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten in der Linden, Pfaffstätter- und Achenlohenerstraße
    Verordnung

    Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 14.08.2025 bewilligten Bauarbeiten in der Linden, Pfaffstätter- und Achenlohenerstraße.

    Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 14.08.2026, AZ: 640-2026-Gemeinde Munderfing angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 17. August 2026 bis 31. Oktober 2026 verordnet:

    § 1 Umleitung

    1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszeichen anzubringen.
    „Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
    2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Baustelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.

    § 2 Kundmachung

    Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenverkehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
    Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenverkehrszeichen in Kraft.

    Aushängezeitraum: 17. August 2026 bis 2. November 2026
  • Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten in der Höllersbergerstraße
    Verordnung

    Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 04.08.2026 bewilligten Bauarbeiten in der Höllersbergerstraße.

    Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 04.08.2026, AZ: 640-2026-Hinterauer angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 05. August 2026 bis 31. Oktober 2026 verordnet:

    § 1 Umleitung

    1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszeichen anzubringen.
    „Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
    2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Baustelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.

    § 2 Kundmachung

    Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenverkehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
    Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenverkehrszeichen in Kraft.

    Aushängezeitraum: 6. August 2026 bis 2. November 2026
  • Verordnung von Verkehrsmaßnahmen Bauarbeiten in der Schwemmbachstraße
    Verordnung

    Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 21.05.2026, AZ: 640-2026-Strabag
    angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 08. Juni 2026 bis 20. Dezember 2026 verordnet:

    § 1 Umleitung

    1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszeichen anzubringen.
    „Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
    2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Bau-stelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.

    § 2 Kundmachung

    Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenverkehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
    Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenverkehrszeichen in Kraft.

    Aushängezeitraum: 22. Mai 2026 bis 20. Dezember 2026
  • Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Holzschlägerungen an der Valentinhafterstraße
    Verordnung

    Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 30.03.2026 bewilligten Holzschlägerungen an der Valentinhafterstraße.

    Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 30.03.2026, AZ: 640-2026-Reitmaier angeführ-ten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Ver-kehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 07. April 2026 bis 31. Oktober 2026 verordnet:

    § 1 Umleitung

    1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszei-chen anzubringen.
    „Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
    2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Bau-stelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.

    § 2 Kundmachung

    Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenver-kehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
    Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenver-kehrszeichen in Kraft.

    Aushängezeitraum: 3. April 2026 bis 2. November 2026
  • Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten Kapellenweg
    Verordnung

    Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 05.11.2025 bewilligten Bauarbeiten im Kapellenweg.

    Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 05.11.2025, AZ: 640-2025-Kapellenweg angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 05. November 2025 bis 30. Juni 2027 verordnet:

    § 1 Umleitung

    1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszeichen anzubringen.
    „Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
    2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Baustelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.

    § 2 Kundmachung

    Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenverkehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
    Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenverkehrszeichen in Kraft.

    Aushängezeitraum: 11. November 2025 bis 1. Juli 2027
  • Verordnung von Verkehrsmaßnahmen - Bauarbeiten in der Schulstraße
    Verordnung

    Verordnung von Verkehrsmaßnahmen anlässlich der mit Bescheid vom 14.07.2025 bewilligten Bauarbeiten in der Schulstraße.

    Gemäß § 43 Abs. 1a in Verbindung mit § 94 d Z 16 der Straßenverkehrsordnung 1960 werden die im Bescheid der Gemeinde Munderfing vom 14.07.2025, AZ: 640-2025-Kieninger angeführten Verkehrsbeschränkungen im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs und zur Sicherheit der mit den Arbeiten beschäftigten Personen folgende vorübergehende Verkehrsmaßnahmen vom 14. Juli 2025 bis 30. Juni 2027 verordnet:

    § 1 Umleitung

    1. Der Verkehr ist umzuleiten. Für die Umleitungsstrecke sind folgende Straßenverkehrszeichen anzubringen.
    „Umleitung“ (§ 53 Z 16b StVO) auf allen Kreuzungen der Umleitungsstrecke jeweils mit Pfeil in Richtung der Umleitungsstrecke zeigend.
    2. Jeweils 20 m vor der Arbeitsstelle ist in beiden Fahrtrichtungen das Gefahrenzeichen „Baustelle“ gemäß § 50 Z. 9 StVO 1960 jeweils auf der rechten Straßenseite anzubringen.

    § 2 Kundmachung

    Diese Verordnung wird gemäß § 44 StVO 1960 durch die in Klammer angeführten Straßenverkehrszeichen entsprechend den RVS Regelplänen kundgemacht und tritt mit deren Anbringung in Kraft.
    Diese Verordnung tritt gemäß § 44 StVO mit dem Anbringen der angeführten Straßenverkehrszeichen in Kraft.

    Aushängezeitraum: 14. Juli 2025 bis 1. Juli 2027