Mit dem Ende der Badesaison werden viele private Pools und Schwimmbecken entleert. Dabei ist zu beachten, dass das Schwimmbadwasser nicht einfach in die Kanalisation oder auf fremde Grundstücke abgeleitet werden darf. Eine unsachgemäße Entsorgung kann Gewässer, Böden und technische Anlagen belasten.
Wenn das Schwimmbad über eine Subuhr für den Garten befüllt wurde, dann ist eine Einleitung von dem Wasser in den Kanal nicht erlaubt!
Möglich ist eine breitflächige Verrieselung auf eigener Grünfläche. Vor der Entleerung sollte die Wasseraufbereitung eingestellt werden, damit sich enthaltenes Chlor ausreichend abbauen kann. Erst wenn das Wasser weitgehend chlorfrei ist, darf es kontrolliert versickert oder auf der eigenen Grünfläche verteilt werden, sofern dadurch keine Beeinträchtigung von Nachbargrundstücken, Straßen oder Gewässern entsteht.
Chlorhaltige Poolabwässer dürfen nicht in die Oberflächenentwässerung, Bäche oder Regenwasserkanäle eingeleitet werden.
Schwimmbiotope – die natürliche Alternative
Ein Biotop oder Schwimmteich ist eine natürliche Alternative zum herkömmlichen Pool. Von Seiten der Abwasserentsorgung ergeben sich kaum Schwierigkeiten, da üblicherweise keine Chemikalien eingesetzt werden.


