Entlastung bei Energiekosten ab April 2026
Ab 1. April 2026 gelten in Österreich zwei neue Gesetze, die Menschen mit geringem Einkommen bei den Energiekosten helfen sollen:
• Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG)
• Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG)
Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) übernimmt dabei wichtige Aufgaben. Sie prüft, wer Anspruch auf Unterstützung hat, leitet notwendige Daten an Stromanbieter weiter und stellt auf Antrag eine offizielle Bestätigung über die Unterstützungswürdigkeit aus.
Günstigerer Strompreis (Sozialtarif)
Wenn Ihr Haushalt aktuell vom ORF-Beitrag befreit ist, haben Sie ab April 2026 Anspruch auf einen günstigeren Strompreis (ausgenommen sind Studierende).
• Für bis zu 2.900 kWh pro Jahr zahlen Sie maximal 6 Cent pro kWh.
• Die OBS meldet Ihrem Stromanbieter automatisch, dass Sie Anspruch haben.
• Der günstigere Tarif wird in der Regel ab dem Folgemonat auf Ihrer Stromrechnung berücksichtigt.
Wichtig: Dafür wird Ihre sogenannte Zählpunktnummer (ZPN) benötigt. Diese ist 33-stellig und beginnt mit „AT“. Sie finden sie auf Ihrer Stromrechnung oder in Ihrem Stromvertrag (nicht am Stromzähler!). Information für betroffene Haushalte Rund 300.000 Haushalte wurden bereits von der OBS informiert. Wenn Ihre Zählpunktnummer bereits bekannt ist, müssen Sie nichts tun. Falls nicht, werden Sie aufgefordert, diese bekannt zu geben, damit Sie den Sozialtarif nutzen können.
Nachweis für weitere Unterstützungen (EnDG)
Zusätzlich können Sie bei der OBS eine offizielle Bestätigung Ihrer Unterstützungswürdigkeit beantragen.
Diese können Sie z. B. verwenden für:
• Heizkostenzuschüsse von Bundesland oder Gemeinde
• Förderungen für energiesparende Maßnahmen
• Klimaförderungen (z. B. beim Austausch von Geräten)
Wer kann diesen Nachweis beantragen?
1. Personen mit bestehender Unterstützung (z. B. ORF-Befreiung, Telefonzuschuss oder EAG-Befreiung) – können einfach einen Antrag stellen, da ihre Daten bereits vorliegen.
2. Alle anderen Haushalte – können ebenfalls einen Antrag stellen, müssen aber Unterlagen einreichen.
Benötigte Unterlagen können sein:
• Meldezettel
• Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
• weitere Nachweise je nach Situation
Noch Fragen?
Weitere Informationen und Anträge finden Sie unter: OBS.at/befreiung



