Energiegemeinschaft Munderfing (EEG)

Was ist eine erneuerbare Energiegemeinschaft?

Die EEG Munderfing sieht sich als Vermittler zwischen regionalen Stromerzeugern mit regionalen Stromverbrauchern. Es ist nicht angedacht, über die EEG eigene Produktionsanlagen zu errichten. Teilnehmen können alle Bürger und KMUs in Munderfing. Wichtig ist: Energie kann über die EEG nur konsumiert werden, wenn diese auch im Verbrauchszeitraum durch die Erzeuger produziert wurde. Die Taktung ist hier durch die Smart-Meter mit 15 Minuten vorgegeben. Die EEG ist nur eine Ergänzung zu der bestehenden Stromversorgung. Die bestehenden Verträge mit Netzbetreibern und Energiegesellschaften bleiben bestehen.

 

Was sind die Vorteile einer Energiegemeinschaft?

Regional produzierter Strom wird regional verbraucht. Man kann die Energie-Überproduktion seiner PV-Anlage durch die EEG an Bürger ohne Photovoltaikanlagen weiter geben. Die finanziellen Anreize sind folgend:
– Entfall des Erneuerbaren-Förderbetrags
– Befreiung von der Elektrizitäts-Abgabe
– Reduktion der Netzentgelte
– Kundenfreundliche Erzeuger- und Verbrauchertarife
– Beratung der Mitglieder durch die Gemeinde Munderfing

 

Eckdaten der EEG Munderfing

– Organisationsform: Verein
– Erzeuger erhalten 10 Cent / kWh
– Verbraucher zahlen 13 Cent / kWh
– Die Tarife werden mindestens einmal jährlich durch den Vereinsvorstand angepasst
– Einmalige Beitrittsgebühr von 20 Euro
– Als Erzeuger dürfen nur Überschusseinspeiser der EEG beitreten
– Ein Smart-Meter und ein Account im NetzOÖ-Portal ist notwendig
– Abrechnung aktuell vierteljährlich und nur digital

 

Wie werde ich Mitglied der EEG Munderfing?

Mit Anfang Jänner 2025 finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Munderfing unter „saubere Umwelt“ den Punkt „Energiegemeinschaft Munderfing“ jene Verträge, welche zusammen mit den anderen benötigten Unterlagen an die Mailadresse helmut.emminger@munderfing.ooe.gv.at zu übermitteln sind.

Die neuen Mitglieder werden frühest möglich der EEG hinzugefügt. Erzeuger werden vorerst auf eine Warteliste gesetzt. An Unterlagen werden benötigt:
– Adresse sowie Mail-Adresse
– Letzte Jahresabrechnung oder/und Gutschrift (vollständig)
– Inventarnummer des Stromzählers (direkt am Zähler abzulesen)
– Kopie des Ausweises oder Reisepasses
– Benutzername und Passwort des eService Portals der Netz OÖ (für Anmeldeprozess) => kann optional auch selbst durchgeführt werden

Mit Start der EEG werden Unterschriften bei folgenden Verträgen benötigt:

– Beitritt als Mitglied zur EEG Munderfing
– Liefer- bzw. Abnahmevertrag für Privatpersonen oder KMUs
– SEPA-Lastschrift Mandat
Weitere Punkte:
– Einmalige Bestätigung der EEG-Teilnahme im NetzOÖ Portal (eservice.netzooe.at)
– Die Energie AG sendet eine Zwischenabrechnung nach der EEG-Aktivierung

 

Was ändert sich für den Strom-Verbraucher als Mitglied einer EEG?

– Die Stromrechnung des Energielieferanten verringert sich um den Anteil, der über die EEG bezogen wurde
– Auf der Stromrechnung des Energielieferanten werden die reduzierten Netzgebühren angeführt (ohne Energiekosten) => Kontrollmöglichkeit
– Die EEG stellt eine Rechnung über die bezogenen kWh aus

 

Was ändert sich für die Strom-Erzeuger als Mitglied einer EEG?

– Die Gutschrift auf der Stromrechnung verringert sich um den Anteil, welcher an die EEG abgegeben wurde
– Die EEG erstellt eine Gutschrift über die geleiferten kWh aus

Zuständigkeit und Kontakt

Helmut Emminger

Mag. Helmut Emminger

Geschäftsführer Energie Munderfing GmbH, Projektmitarbeiter

Zuständigkeiten:

Projektunterstützung und Ausarbeitung von Projekten