Seit 13.05.2025 gibt es für Halterinnen und Halter von Geflügel keine verpflichtenden Maßnahmen mehr betreffend die Geflügelpest. Dennoch ist es bei der Haltung von Geflügel aus fachlicher Sicht dringend erforderlich, die grundlegenden Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Das passive Wildvogelmonitoring und damit die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der zuständigen Veterinärbehörde bleiben weiterhin bestehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel bei der Bezirkshauptmannschaft Braunau zu melden ist.