Wohnsitz – Abmeldung

Die Abmeldung des Hauptwohnsitzes hat bei der für diesen Wohnsitz örtlich zuständigen Meldebehörde zu erfolgen. Die Abmeldung eines Nebenwohnsitzes kann bei jeder Meldebehörde erfolgen.

HINWEIS: Wenn ein neuer Hauptwohnsitz angemeldet wird, kann die für den neuen Hauptwohnsitz zuständige Behörde gleichzeitig mit der Anmeldung des neuen Wohnsitzes die Abmeldung bzw. Ummeldung des alten Wohnsitzes durchführen. In diesem Fall ist keine eigene Abmeldung notwendig.

FRIST: Innerhalb von drei Tagen vor bis drei Tage nach dem Auszug.

Es fallen keine Gebühren bzw. Kosten an.

Benötigte Unterlagen

Für die Abmeldung benötigen Sie das Meldezettel-Formular, das den Meldebehörden zur Eingabe der Meldedaten in das Melderegister dient.

Links

help.gv.at

Zuständigkeit und Kontakt

Brigitte Strak

Bürgerservice, Meldeamt, Verwaltung

Theresa Reif

Bürgerservice, Meldeamt, Verwaltung

Dagmar Hattinger

Buchhaltung, Bürgerservice, Standesamt, Verwaltung
Rebecca Bogner

Rebecca Bogner

Bürgerservice, Meldeamt, Verwaltung

derzeit in Karenz

Dieses Bild zeigt Sandra Klösler.

Sandra Klösler

Bürgerservice, Meldeamt, Standesamt, Verwaltung