Sichere Straße

Folgende Maßnahmen wurden in den letzten Jahren gesetzt, um die Sicherheit auf den Straßen zu erhöhen.

30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung

Zum Thema sicherer Schulweg wurden für die Volksschule mehrere Projekte wie zB. „Sicher bewegt“ eingeleitet bzw. umgesetzt.

Ein Ergebnis daraus war der Wunsch einer 30 km/h Beschränkung für die Bundesstraße im Bereich der Volksschule. Entsprechend dem vorliegenden Sachverständigengutachten wurde eine zeitlich eingeschränkte 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung – während der Schulzeiten – verordnet. Nach dem der Kindergartenvorplatz im November 2021 fertig gestellt wurde, gab es nochmals eine Begehung mit dem Sachverständigen des Landes OÖ betreffend einer Geschwindigkeitsbeschränkung und es ist gelungen, die 30 km/h Beschränkung von der katholischen Kirche bis zum Kindergarten vorzuziehen und diese von einer temporären auf eine dauerhafte Beschränkung umzuändern.

Vom Gemeinderat wurde die 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Hauptstraße von der katholischen Kirche bis inklusive zur Liegenschaft Hauptstraße 47 (Weberhaus) erlassen und in der Gemeinderatssitzung am 13. Dezember 2021 einstimmig beschlossen.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich um besondere Rücksichtnahme auf unsere Kinder!

Elternhaltestellen für die Volksschule

Unsere Kinder bewegen sich im Alltag immer weniger, was oft gesundheitliche Probleme schon in der Kindheit zur Folge hat. Eine Möglichkeit für mehr Bewegung ist der Schulweg unserer Kinder. In der Gemeinde Munderfing wurden 4 Elternhaltestellen eingerichtet (Dorfplatz, Dr.-Lang-Straße, Hauptschulparkplatz, Parkplatz bei der evang. Kirche).

Für weitere Infos zu den Elternhaltestellen klicken Sie hier.

30er Zone vor der Mittelschule

Geschwindigkeitsmessungen bestätigten, dass das Geschwindigkeitsniveau im Bereich der Hauptschule äußerst hoch ist. Als Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung wurde somit folgendes umgesetzt:

  • Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Hauptschule durch Verordnung einer 30 km/h Beschränkung
  • Installation von Straßenpollern zur Fahrbahneinengung
  • Auflassung des bestehenden Schutzweges

Die Verordnung einer 30 km/h Beschränkung war nur im Zuge von technischen Einbauten möglich, welche Autofahrer zur Geschwindigkeitsreduktion zwingen. Im Sinne der Sicherheit unserer Kinder ersuchen wir um Verständnis für diese notwendigen Maßnahmen.

Schutzwege

Der Straßenausschuss und der Gemeinderat hatten 2010 ein sehr heikles Thema zu beraten bzw. darüber zu entscheiden. Im Ortsgebiet von Munderfing befanden sich auf der B 147 vier Schutzwege. Weiters befand sich auf der Jegingerstraße im Bereich der Hauptschule – Abzweigung Haidberger Straße – ein weiterer Schutzweg. Entsprechend der neuen ÖNorm OC 51 ist die Gemeinde verpflichtet, die Schutzwege ÖNorm gerecht zu beleuchten. Die Beleuchtung ist so anzubringen, dass Benützer des Schutzweges auch in der Nacht ausreichend beleuchtet und somit von herankommenden Fahrzeugen leichter gesehen werden. Die Schutzwege sind die ganze Nacht hindurch zu beleuchten. Dies bedeutet, dass die Schutzwegbeleuchtung nicht an die vorhandene Straßenbeleuchtung angeschlossen werden kann, weil man sonst ganze Straßenzüge durchgehend die ganze Nacht beleuchten müsste.

Für die bestehenden fünf Schutzwege war es teilweise sehr schwierig und kostenaufwendig, die entsprechende Stromversorgung zu errichten. Die Gesamtkosten für die Gemeinde zur Beleuchtung der fünf Schutzwege wurde mit ca. 26.000 Euro veranschlagt.

In den letzten Wochen wurde auch in den Medien viel über Wirkung und Gefahren von Schutzwegen berichtet. Sachverständige und auch die Autofahrerclubs ÖAMTC und ARBÖ weisen darauf hin, dass viele Schutzwege oft mehr Gefahr als Sicherheit bedeuten und daher die Anbringung von Schutzwegen sehr genau geprüft werden muss.

Der Schutzweg beim Gasthaus Weiß war so einer! Auf Grund seiner Lage im Kurvenbereich barg er für Fußgänger große Gefahren! Auch der Schutzweg auf der Jegingerstraße Richtung Haidberg war laut Sachverständigen falsch situiert. Der Fußgänger war für den Autofahrer viel zu spät erkennbar! Beide Schutzwege konnten nach den derzeit gültigen Vorschriften auf Grund der Situierung nicht mehr genehmigt werden. Für die Genehmigung von Schutzwegen ist auch eine bestimmte Fußgängerfrequenz erforderlich, welche bei beiden Schutzwegen nicht erreicht wurde!

Die Straßenausschussmitglieder und Gemeinderäte kamen nach ausführlichen Beratungen einstimmig zu der Meinung, dass die Schutzwege beim Gasthaus Brüller, bei der Volksschule und bei der katholischen Kirche entsprechend der ÖNORM beleuchtet werden.

Mit Stimmenmehrheit (20 Ja-Stimmen) wurde die Auflassung des Schutzweges beim Gasthaus Weiß beschlossen.

Das Thema Schutzweg bei der Hauptschule wurde mit 21 Ja-Stimmen nochmals zur Beratung möglicher technischer Maßnahmen zur Sicherung der Fußgänger und Radfahrer im Bereich der Hauptschule dem Straßenausschuss zugewiesen. (Anm. Siehe 30er Beschränkung Hauptschule)