Schneeräumung / Winterdienst

Dieses Bild zeigt die Bauhof Mitarbeiter.

Unsere Bauhofmitarbeiter sind jeden Winter bemüht, den Munderfingerinnen und Munderfingern einen guten Winterdienst zu bieten.

Auf Grund unseres großen Straßennetzes ist es schwierig, alle Wünsche und Zufriedenheit der Bürger zu erfüllen.

Unsere Einsatzfahrzeuge:

  • Unimog mit Schneepflug, Salz- und Splittstreuer
  • Kommunalfahrzeug Weidemann mit Schneepflug
  • Iseki Klein-Traktor mit Schneepflug
  • Hako Citymaster mit Schneepflug und Salzsteuer

Da wir keinen Schichtdienst haben, sind unsere Bauhofarbeiter bei längerem Schneefall oder Verwehungen oft sehr viele Stunden und noch länger mit den Räumfahrzeugen im Einsatz, was sehr anstrengend ist. Weiters ist mit dem Bereitschaftsdienst unserer Bauhofmitarbeiter rund um die Uhr die Einsatzbereitschaft gewährleistet. Durch das große Straßennetz ist der Winterdienst für Munderfing sehr kostenintensiv. Dadurch ersuchen wir um Akzeptanz, dass nicht bei jedem geringen Schneefall ein Winterdienst durchgeführt wird.

 

Wir appellieren daher wieder an alle, die Situation ehrlich zu beurteilen und mit unbeherrschter Kritik zu sparen. Berechtigte Kritik ist gut, die wollen wir auch umsetzen!

Die Bauhofmitarbeiter sind sehr bemüht, die Straßen rechtzeitig zu räumen. Es wird jedoch auf die Eigenverantwortlichkeit der Bürger und Bürgerinnen hingewiesen – das Fahrverhalten den Straßenverhältnissen anzupassen.

 

Parken auf Gemeindestraßen

Ein großes Problem für die Schneeräumung sind auf öffentlichen Straßen abgestellte Autos. Laut der StVO besteht ein Parkverbot auf Fahrbahnen mit Gegenverkehr, wenn nicht mindestens zwei Fahrstreifen für den fließenden Verkehr frei bleiben!

Um eine möglichst reibungslose Schneeräumung gewährleisten zu können, bitten wir alle Munderfingerinnnen und Munderfinger, ihre Fahrzeuge nicht auf den öffentlichen Straßen abzustellen, damit wir mit unseren Räumfahrzeugen durchfahren können.

 

Schneestangen

Es wird auf die Bedeutung der für die Durchführung des Winterdienstes aufgestellten Schneestangen hingewiesen. Diese Leiteinrichtungen gem. § 57 Straßenverkehrsordnung dienen zur Kenntlichmachung des Verlaufes der jeweiligen Straße. Sie nützen vor allem auch den Lenkern der Räumfahrzeuge zur besseren Orientierung.

Die Entfernung von Schneestangen ist verboten!

Sollten Schneestangen beschädigt werden, ist dies vom Verursacher beim Gemeindeamt Munderfing umgehend zu melden.

Zuständigkeit und Kontakt

Rebekka Krieger

Rebekka Krieger

Amtsleitung, Verwaltung