Reisepass für Minderjährige unter 18 Jahren

Jedes Kind benötigt seit dem 15. Juni 2012 für Auslandsreisen einen eigenen Reisepass. Miteintragungen im Pass der Eltern sind nicht mehr möglich.

Ab dem 12. Geburtstag werden auch die Fingerabdrücke erfasst und am Chip gespeichert. Davor werden die Fingerabdrücke nicht abgenommen („Kinderpass“).

Gültigkeitsdauer von Reisepässen für Minderjährige unter 18 Jahren

  • Bis zwei Jahre: zwei Jahre
  • Ab dem 2. Geburtstag: fünf Jahre
  • Ab dem 12. Geburtstag: zehn Jahre

Ein Reisepass für unmündige Minderjährige kann nur von der Person beantragt werden, die auch die gesetzliche Vertretung (Obsorge) für das Kind hat:

  • Für Kinder, dessen Elternteile miteinander verheiratet sind, sind beide vertretungsbefugt, solange die Ehe aufrecht ist.
  • Für Kinder, dessen Elternteile nicht miteinander verheiratet sind, ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt. Falls die Vertretungsbefugnis (im Falle einer gemeinsamen Obsorge) auch für den Vater gilt, muss er dies nachweisen.
  • Für Kinder aus einer geschiedenen Ehe ist jene Person vertretungsbefugt, auf die die Obsorge übertragen wurde. Die Obsorgebefugnis muss nachgewiesen werden.

 

Benötigte Unterlagen

  • Bei der Antragstellung muss das Kind (ab der Geburt, daher auch ein Baby) zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein.
  • Die Vertretungsbefugnis des Antragstellers muss nachgewiesen werden.
  • Falls bereits ein „alter“ Reisepass vorhanden ist, diesen zur Antragstellung mitbringen
  • amtlicher Lichtbildausweis des beantragenden Elternteils
  • Passfoto, das den internationalen Kriterien entspricht und nicht älter als sechs Monate ist (in Farbe)
  • Geburtsurkunde
  • Nachweis der Staatsbürgerschaft

Im Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden – vor allem dann, wenn Zweifel an der Korrektheit der Daten bestehen (z.B. Schreibweisen).

Reisepass für Minderjährige unter 18 Jahren - Kosten und Gebühren in EUR

Reisepass für Minderjährige unter 18 Jahren

Ab dem 12. Geburtstag75,90
Nach dem 2. Geburtstag30,00
Bis zum bzw. am 2. Geburtstag0,00

Zuständigkeit und Kontakt

Brigitte Strak

Bürgerservice, Meldeamt, Verwaltung

Theresa Reif

Bürgerservice, Meldeamt, Verwaltung

Dagmar Hattinger

Buchhaltung, Bürgerservice, Standesamt, Verwaltung
Rebecca Bogner

Rebecca Bogner

Bürgerservice, Meldeamt, Verwaltung

derzeit in Karenz

Dieses Bild zeigt Sandra Klösler.

Sandra Klösler

Bürgerservice, Meldeamt, Standesamt, Verwaltung