Kinderbetreuungsbonus des Landes

Viele Eltern wünschen sich, ihre Kinder möglichst lange selbst betreuen zu können. Es liegt im Ermessen der Eltern, wann sie ihre Kinder in eine Kinderbetreuungseinrichtung geben. Auch wenn diese inzwischen großteils beitragsfrei sind, möchten manche Eltern diese wertvolle Zeit vor dem verpflichtenden Kindergartenjahr selbst mit ihrem Nachwuchs verbringen oder für ein kleineres Stundenausmaß eine Tagesmutter engagieren.

Fördervoraussetzung: Jene, die das Angebot des beitragsfreien Kindergartens nicht in Anspruch nehmen, können diesen Kinderbetreuungsbonus beantragen. Beantragt werden kann die Förderung mit dem 3. Geburtstag eines Kindes bis maximal zum Beginn des verpflichtenden Kindergartenjahres. Dieses beginnt mit dem auf den 5. Geburtstag folgenden Kindergarten-Arbeitsjahr.

Förderhöhe: jährlich 900 Euro pro Kind bzw. für ab 1.1.2023 geborene Kinder 960 Euro. Der Betrag wird auf zwei Teilbeträge ausbezahlt.

Ab sofort kann der Oö. Kinderbetreuungsbonus auch mittels Online-Antrag gestellt werden.

Weitere Informationen und das Formular finden Sie auch unter: