Geburt – Vornamensgebung

In der Geburtsurkunde werden der Name, das Geschlecht, der Geburtszeitpunkt sowie der Geburtsort Ihres Kindes festgehalten.

Wenn Sie sich nicht gleich nach der Geburt für den Vornamen des Kindes entscheiden können, müssen Sie längstens innerhalb eines Monats beim Standesamt den Vornamen beurkunden lassen.

Zur Wahl bzw. Erklärung des Vornamens oder der Vornamen für ein Neugeborenes sind bei ehelicher Geburt die Eltern, bei unehelicher Geburt in der Regel die Mutter, berechtigt. Dabei ist schriftlich zu erklären, welcher Vorname oder welche Vornamen dem Kind gegeben wurde/wurden. Bezeichnungen, die nicht als Vornamen gebräuchlich sind oder dem Wohl des Kindes abträglich sind, dürfen nicht eingetragen werden. Auch muss zumindest der erste Vorname des Kindes dem Geschlecht entsprechen. Wenn es sich um exotische Vornamen handeln sollte, rufen Sie bitte beim Standesamt an.

Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Mattighofen

Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Mattighofen

Standesamt

5230 Mattighofen, Stadtplatz 1,
1. Stock, Zimmer 8

Standesbeamtin:
Christina Bumhofer
Tel.: 07742/2255-9

Standesbeamter:
Roland Theil
Tel.: 07742/2255-8