Baubewilligung

Bewilligungspflichtige Bauvorhaben

Neu-, An-, Zu- und Umbau von (Wohn- und Wirtschafts-) Gebäuden
Betriebsgebäude aller Art (Büro- und Werkstättengebäude usw.)
Kleinhausbauten (bis 3 Wohnungen)
Mehrfamilienhäuser (mehr als 3 Wohnungen)
Änderung des Verwendungszweckes (z.B. Einbau von Wohnräumen in eine Garage)
Jauche- und Güllegruben (offen, ohne Decke)
Land- und forstwirtschaftliche Gebäude ohne Nutztierhaltung(Stallungen) über 300 m² verbauter Fläche und 9 m Höhe
Sämtliche Stallgebäude (Viehhaltung)
Garagengebäude
Dachgeschossausbau (Übermauerung über 1,2 m Höhe)
Glashäuser über 15 m²
Gartenhäuser über 15 m²
Holz-, Lager- und Gerätehütten über 15 m² (nicht landwirtschaftlich genutzt)
Überdachung von Fahrsiloanlagen
Hochsilos
Bienenhütten (Gutachten von Bienensachverständigen ist erforderlich)
Wohnwagen (dauerhaft aufgestellt)
Container (dauerhaft aufgestellt)
Zelte (z.B. für Baumärkte dauerhaft aufgestellt)
Windfang
Abbruch Gebäude (wenn 2 Gebäude direkt zusammengebaut sind oder wenn ein Bebauungsplan vorliegt)
An- und Zubau von Balkonen und Terrassen sowie Balkon- und Terrassenüberdachungen
Mauern/Stützmauern über 1,5 m Höhe
Dachstuhlersatz/Dachstuhländerung
Carports über 35 m² verbauter Fläche

Diese Liste ist nur eine Aufzählung der häufigsten Bauvorhaben und stellt keine abgeschlossene Liste darf. Im Zweifelsfall bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit dem Bauamt.

Benötigte Unterlagen

  • Formular Bauansuchen
  • Lageplan
  • Planskizzen
  • Unterschriften der Nachbarn am Bauplan
  • Energieausweis

Baubewilligung - Kosten und Gebühren in EUR

Bauansuchen

Kosten individuell je nach Bauansuchen
Kosten werden gleichzeitig mit der Baubewilligung vorgeschrieben0,00

Zuständigkeit und Kontakt

Dieses Bild zeigt Jürgen Klinger.

Jürgen Klinger

Bauamt, Verwaltung