Abbruch von Objekten

WAS IST VOM BAUHERRN ZU BEACHTEN
insbesondere im Zusammenhang mit der Recycling-Baustoffverordnung?

  • Meldung des Abbruchvorhabens bei der Gemeinde
  • Die Gemeinde übermittelt den Abbruchbescheid bzw. -bewilligung an den Bezirksabfallverband Braunau (BAV Braunau)
  • Vom BAV wird ein Infoschreiben mit dem Formular zur Mengenmeldung an den Abbruchwerber übermittelt
  • Wir empfehlen vor der Übermittlung der Mengenmeldung mit dem BAV Braunau in Kontakt zu treten. (um die Bearbeitung der Meldung zeitsparender erledigen zu können)

Bitte beachten Sie, dass…

  • in den ASZ nur haushaltsübliche Mengen angenommen werden können. Die Entsorgung eines kompletten Hauses ist in den ASZ nicht möglich!
  • Für bestimmte Stoffe gibt es Mengenschwellen: Bauschutt, Heraklith und Gipskarton.
  • Den Anweisungen des ASZ Personal ist daher unbedingt Folge zu leisten!
  • Restabfall und größere Mengen entsorgen Sie bitte bei Ihrem Entsorgungsfachbetrieb!

Links

Umweltprofis
ASZ
RIS – Recycling-Baustoffverordnung

 

Zuständigkeit und Kontakt

Dieses Bild zeigt Jürgen Klinger.

Jürgen Klinger

Bauamt, Verwaltung